Das Lied mit der Verjährung kennen wir ja in- und auswendig. Wenn ich jedesmal was schreiben würde, wenn die mal wieder Täter (geständige) schützt, dann wäre der Blog hier sehr voll. Aber dieser Fall hier gab mir doch zu denken. Nicht wegen der Verjährung, sondern, weil ich mal wieder ein vertrautes Muster erkenne, über das aber nicht explizit gesprochen wird: Hier wurden Schutzbefohlene (Heimkinder) ausgeliefert an einen Missbraucher. Wiederholt, systematisch. Die Heimleiterin kann wegen Verjährung (des sexuellen Missbrauchs) auch nicht mehr belangt werden. Aber es scheint sich auch niemand zu fragen, wie sie dazu kam, zehnjährige Mädels mit einem Herrn wieder und wieder in sein Büro fahren zu lassen; und ihnen dann auch noch nicht zu glauben, wenn sie von sexualisierten Misshandlungen erzählten.
Sie behauptet, die Ausflüge unterbunden zu haben, als bei einem der Ausflüge der Kauf von Unterwäsche erfolgte. Ok. Ein Mann geht Unterwäsche kaufen mit 10jährigen Mädchen. Die er schon ganz oft mit zu sich genommen hat. (Groschen? Ist da irgendwo ein Groschen?) Weiterlesen