Ansätze von Betroffenen-Politik gibt es in Deutschland: Mit ein wenig Glück werden wir in 20 Jahren so weit sein wie die politische Vertretung „behinderter“ Menschen. Es wird ein selbstverständliches Mitsprache-Recht geben für Betroffenen-Vertreter, die aus eigener Erfahrung wissen, was es bedeutet, sexueller Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein.
Sie werden mitreden, wenn es um die Reform von Bildung und Ausbildung von Pädagogen, Pflegekräften, Ärzten, Psychologen, Polizei, Richtern, Rechtsanwälten etc. gehen wird. Wenn es um Gesetzesvorlagen geht, sei es im Entschädigungsrecht, wenn es um Sicherheit in Familie, Sport, Schule geht; oder bei der Aufstellung von Lehrplänen. Dass das Thema nicht in der Schule selbstverständlich behandelt wird, ist eigentlich ein Unding: Ist doch sexuelle Gewalt „das Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland“, wie das der Missbrauchs-Beauftragte Johannes Rörig ausgedrückt hat. Man wird Betroffenen-Vertreter befragen, wenn es um die längst überfällige Einrichtung von Professuren geht, die erforschen, warum sexuelle Gewalt in den meisten Zivilisationen so verbreitet ist.
Das wird aber noch eine Weile brauchen. Was haben wir bisher? Weiterlesen