. . . in Anspruch genommen werden. Die Antragsfristen für Menschen, die in Kindheit und Jugend sexuellen Übergriffen ausgesetzt waren, und deswegen Hilfeleistungen beantragen möchten, sind verlängert worden.
Informations- und Kontaktmöglichkeiten für Betroffene zu den ergänzenden Hilfen: Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Telefonische Beratung: 0800 – 4001050 (kostenfrei)
http://www.fonds-missbrauch.de/